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VG Hannover, 17.08.2005 - 6 B 4459/05 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs bei verweigerter Mitwirkung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 242 BGB; § 14 Abs 1 SchulG ND; § 56 Abs 2 SchulG ND; § 56 Abs 3 S 1 SchulG ND; § 68 Abs 1 SchulG ND; § 68 Abs 2 SchulG ND
Beratungsgutachten; Förderbedarf; Förderschulüberweisung; Mitwirkung; sonderpädagogischer Förderbedarf - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
Integrative Beschulung
Auszug aus VG Hannover, 17.08.2005 - 6 B 4459/05
Es trägt damit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 8.10.1997, BVerfGE 96, 288 ff. = NJW 1998 S. 131, 133 f.) dem möglichen Konflikt zwischen Eltern und Kindern sowie der Schulverwaltung sachgerecht Rechnung.Nur dann, wenn die Erziehungsberechtigten sich die integrative Beschulung ihres Kindes zum Erziehungsziel gesetzt haben, trifft die Schulbehörde eine gesteigerte Begründungspflicht, wenn sie eine integrative Beschulung ablehnen will (BVerfG, Beschluss vom 08.10.1997, DVBl. 1997 S. 1432 ff.).
- VG Hannover, 10.09.2003 - 6 B 3431/03
Maßgeblicher Zeitpunkt; Sonderpädagogischer Förderbedarf; Sonderschulüberweisung; …
Auszug aus VG Hannover, 17.08.2005 - 6 B 4459/05
Für die Beurteilung der Frage, ob dieses der Fall ist, ist nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. Beschluss vom 10.9.2003 - 6 B 3431/03 -) auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, hier also im Zeitpunkt der Zustellung des im Hauptsacheverfahren angefochtenen Bescheides, abzustellen.